Hier erfahren Sie, wie hoch der von Ihnen oder Ihren Angehörigen bzw. Kindern zu tragende Eigenanteil sein wird.
Basis sind die unter Preise/Pflegesätze ausgewiesenen Werte:
Die Kosten eines Seniorenheimplatzes (Pflegegrad o) müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Sollten Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, so kann bei Vorliegen einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1 bis 5) können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Außerdem kann bei vollstationärer Unterbringung gegebenenfalls Pflegewohngeld gewährt werden, wenn Ihr Vermögen unter 10.000 € liegt. Dazu beraten wir Sie gern. Für den Fall, dass Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, sind wir Ihnen bei der Beantragung von Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) behilflich.
Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (seit Januar 2020) müssen sich die Kinder erst an den Pflegekosten beteiligen, das heißt Elternunterhalt zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Sie können die Gesamtkosten manuell errechnen, indem Sie die Tagessätze (s. Preise / Pflegesätze) mit der Anzahl der Tage eines Monats multiplizieren und den von der Pflegekasse je nach Pflegestufe gezahlten Anteil abziehen.
Zu dem ermittelten Eigenanteil sollte noch ein gewisses Taschengeld für etwaige Nebenkosten hinzugerechnet werden.
An Nebenkosten können auf Sie zukommen:
Weitergehende Antworten zu vielen Themen wie zum Beispiel "Wer finanziert den Heimaufenthalt?", "Wird mein Vermögen angerechnet?", "Was müssen meine Kinder bezahlen?" finden Sie unter FAQs - oft gestellte Fragen.
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